AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung:
Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Der Empfänger erkennt diese an, wenn er von den Angeboten Gebrauch macht.

1. Mit Betreten von Monkey Island erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsordnung von Monkey Island an.

2. Die jeweils gültigen Eintrittspreise und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Homepage oder erfragen diese an der Kasse.

3. Die Hygiene wird in unserem Indoor-Spielplatz sehr groß geschrieben. Aus diesem Grund dürfen unsere Spielflächen und Spielgeräte nur mit Socken betreten werden.

4. Die Halle ist mit einer Videoüberwachung-und Alarmanlage ausgestattet. Wir weisen darauf hin,dass die Aufzeichnungen zu Dokumentations- und Beweiszwecken verwendet werden.

5. In der kompletten Halle ist das Rauchen strengstens untersagt. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.

6. Unsere Gastronomie mit Selbstbedienung bietet ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Bitte beachten Sie bei der Bestellung von warmen Speisen am Abend die Schließung unserer Küche um 17.30 Uhr. Das Mitbringen von kalten Getränken ist gestattet. Wir bitten Sie, den Müll selber zu entsorgen. Babynahrung erwärmen wir gerne für Sie. Speisen und Getränke dürfen nicht mit auf die Spielfläche genommen werden.

7. Unser Spielplatz dient der Bewegung, dem Spiel und Spaß, was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht der Kinder. Dieses liegt ausschließlich bei der/den Erwachsenen Aufsichtsperson/en. Auch im Falle der Übertragung der Betreuung an eine Tagesmutter übernimmt der Betreiber keine Betreuungspflicht, diese wird von der jeweiligen Tagesmutter ausgeübt.

8. Bei geschlossenen Gruppen ( Schulklassen, Vereine, etc.) ist die jeweilige Aufsichtsperson für die Beachtung und Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Nutzungsordnung verantwortlich.

9. Wir machen die Aufsichtsperson darauf aufmerksam, ihre Betreuungspflicht auch wirklich auszuüben. Der Anlagenbetreiber und seine Angestellten sind nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Personenschäden haftbar zu machen. Eltern haften für ihre Kinder. Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten
Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen!

10. Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Hallenordnung und Anweisungen unseres Personals sind wir befugt die Verweisung oder die Verweisung auf beschränkte Zeit zu veranlassen. Der in diesem Fall schon entrichtete Eintritt wird nicht zurück erstattet.

11. Alle Anlagen und Einrichtungen des Spielplatzes dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers den Spielplatz in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten.

12. Kinder ab 10 Jahren dürfen Monkey Island ohne Begleitung einer Aufsichtsperson nur mit der vorab abgegebenen schriftlichen Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten besuchen. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht der Kinder. Kinder unter 10 Jahren können Monkey Island nur in Begleitung einer Aufsichtsperson besuchen.

13. Bei plötzlich auftretender Erkrankung eines Kindes oder einem Unfall ist das Team berechtigt, erst den Rettungsdienst zu alarmieren und dann die Aufsichtsperson zu informieren. Nachträgliche Anmeldung von Unfällen oder Verletzungen wird ausgeschlossen und deren Ansprüche grundsätzlich abgelehnt.

14. Um die Sicherheit der Kinder bestmöglich zu gewährleisten, wurde eine maximale Besucherzahl festgelegt. Wird diese überschritten, so kann der Betreiber oder das zuständige Personal den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.

15. Besucher haften für durch sie verursachte Schäden an anderen Gästen oder den Einrichtungen von Monkey Island wie z.B. der Spiel- und Sportgeräte, Sprunganlagen, Rutschen oder sanitären Einrichtungen. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

16. Die Trampoline dürfen nur unter Berücksichtigung der Anweisung des Personals und der dort angebrachten Hinweisschilder benutzt werden. Das Trampolin darf nur von einer Person pro Sprungtuch benutzt werden. Kinder unter 3 Jahren ist die Benutzung des Trampolins untersagt.

17. Im Interesse aller Gäste behält sich der Betreiber vor, Personen, deren Zutritt von Monkey Island bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert), den Zutritt ohne Angaben von Gründen zu verwehren.

18. Freikarten und Gutscheine sind nicht mit Geburtstagspaketen kombinierbar. 
 Zudem sind Freikarten und Gutscheine 2 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig.

19. Fremde Personen, Personal oder Geräte dürfen nur mit Zustimmung des Betreibers aufgenommen werden. Fotos, welche durch den Betreiber gemacht werden, können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit benutzt werden

20. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsache werden an der Kasse aufbewahrt und können dort innerhalb von 14 Tagen nach Verlust abgeholt werden (Montag-Freitag, 15:00-18:00 Uhr).

21. Die Benutzung der Parkplätze und der Fahrradabstellplätze erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Der Betreiber ist weder gehalten Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schäden (z.B. Glasscherben,Nägel oder ähnliches) zu bewahren.

22. Personen mit eingeschränktem Gehör, Personen mit eingeschränktem Sehvermögen, Personen mit Herzschrittmacher, Personen, die auf bestimmte Medikamente angewiesen sind,Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit benötigen eine Begleitperson.

23. Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.
Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.